Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Hierbei können die Kosten sowohl mit dem ÖV, dem eigenen Auto, oder dem Velo entstanden sein. Beim Verrechnen von Fahrtkosten gilt es einige Details zu berücksichtigen. Die Fahrtkosten sind nicht in jedem Fall anrechenbar und müssen alle Grundvoraussetzungen erfüllen. Zudem gilt ein Maximalbetrag der abziehbaren Kosten von CHF 3'000.